Die Saaten-Union wirbt für ihre neue Broschüre „Gemeinsame Agrarpolitik – gut umgesetzt mit Zwischenfrüchten“. Sie will Landwirten eine aktuelle Übersicht zu den Regelungen der neuen GAP geben, die im Januar 2023 in Kraft treten werden. Der Schwerpunkt der Publikation liegt auf der Beschreibung der Maßnahmen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Bewirtschaftung und den Anbau von Zwischenfrüchten haben.
„Werden Zwischenfrüchte strategisch eingesetzt, lassen sich damit viele Ziele erfolgsorientierter Anbauer erreichen", skizziert Wibke Imgenberg, Produktmanagerin für Zwischenfrüchte bei der Saaten-Union, die Ziele der neuen Publikation. Darüber hinaus biete der Anbau die Möglichkeit, die Erfüllung rechtlicher Vorgaben mit pflanzenbaulichen Vorteilen zu verknüpfen. Die Broschüre will daher nicht nur einen generellen Überblick bieten, sondern den Betrieben auch dabei helfen, die jeweils individuell bestmögliche Lösung zu finden.
GAP: Zahlreiche Änderungen stehen an
Zum Jahreswechsel 2022/23 treten die neuen Beschlüsse zur Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) in Kraft. Der Fokus wird auch weiterhin auf der Einkommensgrundstützung für die Landwirte liegen, dabei aber stärker mit Umwelt- und Klimaleistungen im Rahmen der grünen Architektur verknüpft sein. Damit sollen im Allgemeinen drei Ziele verfolgt werden: Umwelt- und Klimaschutz, eine krisenfeste und diversifizierte Landwirtschaft zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit und die Stärkung ländlicher Gebiete.
Antworten für GLÖZ-Standards und Eco-Schemes
Zwischenfrüchte lassen sich in der GAP auf vielfältige Weise nutzbringend einsetzen. Dies gilt für fünf der sogenannten GLÖZ-Standards, also der Standards zur Erhaltung der Flächen in Gutem Landwirtschaftlichem und Ökologischem Zustand. Dies sind die Schaffung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen, Maßnahmen zur Begrenzung von Bodenerosion, die Mindestbodenbedeckung in sensiblen Zeiten, der Fruchtwechsel auf Ackerland sowie der Mindestanteil nichtproduktiver Fläche.
Aber auch in einigen der sieben Eco-Schemes, die als freiwillige einjährige Maßnahmen von den Betrieben umgesetzt werden können, eigenen sich Zwischenfrüchte hervorragend. Dies gilt beispielsweise mit Blick auf Biodiversitätsflächen, die als nichtproduktive Fläche sowie als Blühstreifen oder -flächen auf nichtproduktiver Fläche oder in Dauerkulturen angelegt werden können.
Die neue Broschüre können Sie herunterladen unter www.saaten-union.de/gap